Junge DTG (Ausschuss Nachwuchsförderung und Ausbildung)
- Aufrufe: 246
Reisemedizinische Empfehlungen sind ein e]ektives Mittel zur Prävention von reiseassoziierten Erkrankungen und Verletzungen. Ihre Umsetzung kann den Einzelnen vor Krankheiten und Verletzungen schützen und eine Einschleppung von Infektionskrankheiten nach Deutschland verhindern. Die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit e.V. (DTG) hat einen Ständigen Ausschuss Reisemedizin (StAR) eingerichtet. Die Mitglieder sind Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen tropen- und reisemedizinischen Kompetenzzentren sowie Institutionen, die sich schwerpunktmäßig mit Entsendung von Personen ins Ausland oder der Beratung von Reisenden beschäftigten. Sie verfügen über umfangreiche, auch praktische Erfahrungen zu den verschiedenen Bereichen der tropen- und reisemedizinischen Aufgabenfelder. Der StAR soll die reisemedizinische Expertise in Deutschland möglichst breit abbilden. Die DTG hat einige Mitglieder des Ausschusses in die STIKO entsandt, um die dortige Arbeitsgruppe Reiseimpfungen zu verstärken.
Der StAR erstellt medizinische Empfehlungen und ggfs. auch Leitlinien für Reisen in das Ausland. Insbesondere gehören dazu Empfehlungen zur Indikation und Durchführung von
• Schutzimpfungen für das Ausland
• anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten z.B. Malariaprophylaxe
• anderen Maßnahmen zur Prävention reiseassoziierter Erkrankungen und Verletzungen
Diese sollen den Ärztinnen und Ärzten und Beratungsstellen in Deutschland als Grundlage für die Betreuung von privaten Auslandsreisenden, bei beruflicher Entsendung oder sonstigen Auslandsaufenthalten dienen. Die Empfehlungen können den Krankenkassen als Leitlinie für die Erstattung im Rahmen der freiwilligen Zusatzleistungen (Satzungsleistungen) dienen. Der Ausschuss kann bei besonderen Situationen (z.B. Ausbrüche von Erkrankungen im Ausland, Katastrophen etc.) Stellungnahmen z.B. zu Präventionsmaßnahmen abgeben. Der Ausschuss hat 12 bis 25 Mitglieder und wird alle 4 Jahre neu berufen.
Weiterlesen … Ständiger Ausschuss für Reisemedizin (StAR) der DTG
Werden Sie als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit (DTG) Teil eines aktiven fachlichen Netzwerks! Unterstützen Sie mit Ihrer Mitgliedschaft die Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit in Deutschland und tragen Sie zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung des Fachgebiets sowie zur Bearbeitung aktueller infektiologischer und globaler Gesundheitsfragen bei.
Wenn Sie Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit e.V. (DTG) werden möchten, füllen Sie bitte unser Online-Antragsformular aus. Alternativ können Sie auch weiterhin unser PDF-Antragsformular ausfüllen und per E-Mail unter
Jeder kann Mitglied werden! Die Mitglieder setzen sich aus Ärztinnen und Ärzten, Apothekern, biomedizinischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Studierenden verschiedener Fachrichtungen aus dem In- und Ausland zusammen, die sich für die Erforschung und Behandlung von Erkrankungen in den Tropen und die Verbesserung des öffentlichen Gesundheitswesens in Entwicklungsländern einsetzen. Viele Mitglieder der Gesellschaft leben und arbeiten in Übersee.
Der reguläre Jahresbeitrag beträgt 50 Euro pro Kalenderjahr und beinhaltet den Bezug der sechsmal pro Jahr erscheinenden Zeitschrift "Flug-, Tropen- und Reisemedizin" (FTR). Studierende zahlen einen reduzierten Jahresmitglieds-Beitrag von 20 € (jährlicher Nachweis einer Studienbescheinigung erforderlich). Sie erhalten ebenfalls die FTR und haben freien oder reduzierten Eintritt bei den DTG-Tagungen. Auch Mitglieder im Ruhestand zahlen auf Antrag nur diesen reduzierten Beitrag.
Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt vorzugsweise im Lastschriftverfahren. Falls Sie als Bestandsmitglied Ihren Mitgliedsbeitrag noch auf Rechnung überweisen, wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen und an die Geschäftsstelle senden.
Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung zum 15. Dezember eines Jahres. Die Kündigung ist bis zum 31. Dezember postalisch oder per E-Mail an die Geschäftsstelle zu richten.